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Thema: TÜV-Regelung -Kraftfahrzeuge, die vom Abgasuntersuchung befreit sind-


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Alt 30.10.2011, 17:31   #1
Erfahrener User
Benutzerbild von Bora_TDI
Bora_TDIs Kennzeichen
Fahrzeug(e): VW Bora TDI 90PS / A-Klasse-W168-170 CDI-90PS
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Bora_TDI befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard TÜV-Regelung -Kraftfahrzeuge, die vom Abgasuntersuchung befreit sind-

Von der AU generell ausgenommen sind Kraftfahrzeuge (aber nicht Motorräder) mit
  • Ottomotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht unter 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h haben oder die vor dem1.7.1969 erstmals zugelassen wurden (Fahrzeuge mit historischem "H"-Kennzeichen nach diesem Stichtag sind AU-pflichtig)
  • Dieselmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden
  • rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
  • Motorräder: nur solche ohne Kennzeichenpflicht bzw. mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989.
  • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
 
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