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Thema: TÜV-Regelung -Fristen für die Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen-


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Alt 30.10.2011, 17:15   #1
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Fahrzeug(e): VW Bora TDI 90PS / A-Klasse-W168-170 CDI-90PS
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Standard TÜV-Regelung -Fristen für die Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen-

Wohnmobile bis 3.500kg sind den Personenkraftwagen gleichgestellt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
Wohnmobile über 7,5 t zulässige Gesamtmasse müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
 
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