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Thema: TÜV-Regelung -Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes-


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Alt 30.10.2011, 17:07   #1
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Standard TÜV-Regelung -Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes-

Der Halter muss den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) mindestens bis zur nächsten HU aufzubewahren. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgehändigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen.
Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitführt.
 
Alt 02.11.2011, 13:28   #2
Günther
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Hallo Bora_TDI.

Ich wurde mal von der Polizei mit meinem alten Seat Cordoba (getunt) angehalten und MUSSTE den letzten HU-Bericht vorlegen. -> Keine Mängel!
 
Alt 02.11.2011, 21:07   #3
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Ich dachte auch immer das man den HU-Bericht dabei haben muss.
 
Alt 03.11.2011, 00:06   #4
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Auch wenn es nicht mehr vorgeschrieben ist, führe ich den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) immer bei jeder Fahrt mit, falls doch mal ein Polizeibeamter schlecht gelaunt ist .
 
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