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Thema: Erklärungen zu Tüv Gutachten, Teilegenehmigung, Eintragungen und Prüfzeichen


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Alt 04.11.2011, 23:41   #1
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Reden Erklärungen zu Tüv Gutachten, Teilegenehmigung, Eintragungen und Prüfzeichen

Tüv Gutachten (Teilegutachten)
Das Tüv Gutachten gibt Auskunft über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau eines Teiles.
Im Gutachten sind die Anbauvorschriften sowie Bedingungen und Einschränkungen enthalten.
Nach Anbau ist eine Änderungsabnahme durchzuführen.

Ein TÜV - Gutachten ist erforderlich, wenn folgende Änderungen vorgenommen werden:
a) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert,
b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Teilegenehmigung
ABG (Amtliche Bauartgenehmigung):
Bei der ABG ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Die ABG muss mit sich geführt und bei verlangen vorgezeigt werden.

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis):
Bei der ABE ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Die ABE muss mit sich geführt und bei verlangen vorgezeigt werden.


Prüfzeichen

Fahrzeugteile die ein Prüfzeichen tragen sind vom Tüv abgenommen und benötigen keine Eintragung.
Für Europa gilt:
ein kleines "e" in einem Kreis oder ein großes "E" in einem Rechteck, jeweils mit einer Ziffer dahinter, die für das Land steht, in dem die Genehmigung ausgestellt wurde, bei Einzelgenehmigungen ein TP mit Nummer, wobei TP für Technische Prüfstelle steht

Folgende Varianten werden noch verwendet:
- EG-Typgenehmigung
- EWG-Betriebserlaubnis
- ECE-Genehmigung
- EWG-Bauartgenehmigung


Eintragungen
1. Änderungsabnahme nach § 19 StVZO
Eine Änderungsbnahme wird von einem Prüfingenieur oder einer Überwachungsorganisation (wie z.B. Dekra, TÜV, GTÜ) ausgeführt.
Nach erfolgreicher Begutachtung bekommt man eine Bescheinigung die den Umbau bestätigt und genehmigt.
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erst beim nächsten Besuch der KFZ Zulassungsstelle vorgeschrieben.

2. Einzeleintragung, Einzelabnahme nach § 19 in Verbindung mit § 21 StVZO
Bei der Einzeleintragung wird die technische Änderung begutachtet und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt.
Diese Einzelabnahmen werden nur vom Tüv vorgenommen.
Eine Einzelabnahme kostet meist mehr als eine Änderungsabnahme da in der Regel umfangreichere Tests vorgenommen werden.
Nach erfolgreicher Begutachtung bekommt man eine Bescheinigung die den Umbau bestätigt und genehmigt.


Geändert von Bora_TDI (04.11.2011 um 23:59 Uhr)
 
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