Ab 2012 kommt Förderung für Rußpartikelfilter wieder
Ab 1. Januar 2012 will der Bund die Nachrüstung von Partikelfiltern wieder für ein Jahr fördern. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestags verständigt.
Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen wurden, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich.
Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2012 am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen und spätestens Anfang des Jahres 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms übernimmt wie in den vergangenen Jahren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
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